Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Besten Dank für Euer Interesse. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Alle Leistungen von Marry You liegen nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde:
1. Leistungen
Marry You verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, seinen Auftrag in sorgfältiger Weise auszuführen. Marry You ist bemüht, den zeitgerechten und mangelfreien Ablauf des Anlasses zu gewährleisten. Bei der Auswahl der Redner legt Marry You grossen Wert auf einwandfreie Qualität. Der Auftraggeber seinerseits ist verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses.
2. Offerten und Auftragsbestätigung
Gestützt auf die Angaben des Kunden erstellt Marry You eine detaillierte Offerte. Eine erste Offerte ist kostenlos. Für weitere detaillierte Offerten, für die kein Vertrag zustande kommt, ist Marry You berechtigt, einen Unkostenbeitrag gemäss Aufwand und Spesen in Rechnung zu stellen. Ein Vertrag mit Marry You erfolgt schriftlich. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden von Marry You zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Preisgestaltung und Preisverbindlichkeit
Marry You offeriert zu tagesaktuellen Preisen seine Dienstleistungen. Aufgrund der unsicheren Wirtschaftslage und der Inflation kann keine absolute Preisverbindlichkeit über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten garantiert werden. In spezifischen Auftragsbestätigungen kann dieser Zeitrahmen individuell verlängert oder verkürzt werden.
4. Vorauszahlung/Rechnungen
Marry You behält sich vor, eine Vorauszahlung von 50% der Anlasssumme zu verlangen. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
5. Annullierungen
Bei einer Annullierung eines bereits gebuchten Termins für einen Anlass, werden folgende Annullierungskosten auf die in Aussicht stehenden Leistungen in Rechnung gestellt, falls die Redner nicht ebenbürtig weiterverkauft werden können:
● 181 – 365 Tage vor dem Anlass: 30% der in Aussicht gestellten Leistungen
● 61 – 180 Tage vor dem Anlass: 50% der in Aussicht gestellten Leistungen
● 31 – 60 Tage vor dem Anlass: 75% der in Aussicht gestellten Leistungen
● 0 – 30 Tage vor dem Anlass: 100% der in Aussicht gestellten Leistungen
Die allfällige einbezahlte Vorauszahlung wird bei den Annullierungskosten in Abzug gebracht bzw. nur bei einem ebenbürtigen Weiterverkauf rückvergütet.
6. Annullierungen während einer Pandemie
Bei einem durch die Behörden ausgesprochenen Veranstaltungsverbot wird die Buchung ohne Annullationskosten verschoben. Die Vorauszahlung wird auf das Verschiebedatum übertragen. Ohne behördliches Veranstaltungsverbot gelten unsere allgemeinen Annullationsbedingungen.
7. Ausfall des Redners
Ein Ausfall des Redners aufgrund eines medizinischen Vorfalls kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen. In diesem Fall ist Marry You bemüht, einen adäquaten Ersatz zu stellen.
Erfolgt der Ausfall des Redners aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophe, Krieg, Pandemie) entsteht kein Schadenersatz.
8. Allgemeines
Marry You erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende rednerische sowie musikalische Dienstleistungen. Marry You übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann Marry You für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.
Die Liederwahl für ein Apéro ist vollumfänglich dem Musiker überlassen. Er wählt diese passend zum Thema des Anlasses.
9. Gebühren/Verpflegung
Eventuell anfallende Gebühren (z. B. Fahrbewilligungen, Autoverlad, etc.) übernimmt der Auftraggeber.
Verpflegung der Künstler während folgenden Dienstleistungen ist zu gewähren:
● Apéro
Wird dem nicht nachgekommen, verpflegen sich die Musiker vor Ort zu den gegebenen Konditionen, was zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Entsprechende Belege können bei der Administration verlangt werden.
10. Am Tag des Anlasses
Die Redner installieren sich spätestens 1 Stunde vor der Darbietung am Anlassort. Der Auftraggeber gewährleistet während dem Anlass und spätestens 1 Stunde vor dem Anlass die Stromversorgung (min. 230V Steckdose oder Kabelanschluss) für die Musikanlage sowie den Zugang zu den Darbietungsorten. Sollte dies aufgrund eines
vorangehenden Anlasses nicht möglich sein, muss Marry You frühzeitig schriftlich informiert werden.
Die Darbietungsorte müssen trocken und von Wettereinflüssen (z. B. Regen, Hagel, Schneefall, direkte Sonne, etc.) geschützt sein. Ebenso muss der Auftraggeber den Auftragnehmer über spezielle oder umständliche Verhältnisse vor Ort oder über die Zufahrt frühzeitig schriftlich informieren.
Wünscht der Auftraggeber, dass Marry You für die Darbietungen ein am Anlassort vorhandenes Instrument (z. B. Piano, Flügel) verwendet, gewährleistet der Auftraggeber, dass das Instrument gestimmt und funktionstüchtig ist.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll diejenige gelten, die ihr rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Kontakt
marry-you.ch
Marry You by Esther Seidel
Fabrikstrasse 11, 2543 Lengnau, Schweiz
Telefon: +41 79 639 67 98
E-Mail: booking@marry-you.ch
UID: CHE-471.801.168
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